Seit dem 1. Januar 2026 gilt der TARDOC. Mit der Tarifversion 2027 kommt eine Ergänzung, die in der Ärzteschaft für viel Unruhe gesorgt hat: eine Höchstgrenze für die ärztliche Leistung pro Arbeitstag.
Die Regel ist einfacher, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Wir erklären, was gezählt wird, was nicht, und was das für Ihre Praxis konkret heisst.
Auf einen Blick
1'577 TP
Höchstgrenze der ärztlichen Leistung pro Arbeitstag
Nur AL
Der IPL-Anteil jeder Position zählt nicht
Monatsschnitt
Einzelne Spitzentage sind kein Problem
Q4 2026
Erwarteter Entscheid des Bundesrats
Woher die Höchstgrenze kommt
Die Höchstgrenze ist kein Tarifentscheid, sondern ein Gesetzesauftrag. Das Parlament hat sie Anfang 2025 im zweiten Kostendämpfungspaket zum KVG beschlossen. Der Bundesrat muss in der ambulanten Tarifstruktur eine Obergrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils festlegen. Ziel des Parlaments: Abrechnungsvolumen verhindern, die weder medizinisch noch zeitlich plausibel sind.
Die FMH hat die Bestimmung im Parlament bekämpft und verloren. Danach blieb die Wahl: entweder legt der Bundesrat die Grenze per Verordnung fest, oder die Tarifpartner liefern ein eigenes Konzept. FMH, H+ und prio.swiss haben sich für das Konzept entschieden und es am 2. Juni 2026 als Teil der Tarifversion 2027 eingereicht. Der Bundesrat prüft es jetzt. Sein Entscheid wird für das vierte Quartal 2026 erwartet.
« Die Höchstgrenze wurde vom Parlament beschlossen. Die Tarifpartner entscheiden nur noch, wie sie umgesetzt wird. »
AL und IPL: Was in einer Tarifposition steckt
Jede TARDOC-Position besteht aus zwei Teilen. Die ärztliche Leistung (AL) bildet die Arbeit ab, die die Ärztin oder der Arzt selbst am Patienten erbringt. Die Infrastruktur- und Personalleistung (IPL) deckt alles andere: MPA-Löhne, Räume, Geräte, Verbrauchsmaterial, Verwaltung, Abschreibungen. Wie die beiden Teile kalkuliert werden, beschreibt die FMH in ihren Kostenmodellen.
Ein Beispiel: die Konsultation, erste 5 Minuten
Die Konsultation, erste 5 Minuten (AA.00.0010) ist mit 19.2 Taxpunkten tarifiert. So verteilen sich die Punkte:
10.56 TP ärztliche Leistung (AL)
8.64 TP Infrastruktur- und Personalleistung (IPL)
19.2 TP total verrechenbar
Für die Höchstgrenze zählen nur die 10.56 TP
Positionen ohne AL
Bei rein nichtärztlichen Leistungen, etwa im Kapitel AK, ist die AL gleich null. Diese Positionen spielen für die Grenze keine Rolle. Das Gleiche gilt für Fälle, die über eine Ambulante Pauschale abgerechnet werden. Sie tragen nichts zur AL-Summe bei.
ⓘ Hinweis für die Praxis
Wer an einem Tag nur eine Position aus AA.25 oder AA.30 abrechnet, hat trotzdem einen Arbeitstag im Nenner, aber keine Taxpunkte im Zähler. Solche Tage senken den Monatsschnitt.
So wird die Grenze berechnet
Die Regel im Konzept der Tarifpartner ist einfacher als die Diskussion darum. Fünf Punkte reichen, um sie zu verstehen.
1
Pro Person, nicht pro Praxis: Massgebend ist die persönliche GLN-Nummer der ausführenden Ärztin oder des Arztes. Nicht die ZSR-Nummer, nicht die GLN der Gruppenpraxis.
2
Nur OKP: Es zählen nur TARDOC-Leistungen zulasten der Grundversicherung. Zusatzversicherte Leistungen, UVG oder IV fallen nicht darunter.
3
Nur der AL-Anteil: Von jeder Position wird nur die ärztliche Leistung summiert. Der IPL-Anteil bleibt aussen vor.
4
Monatsdurchschnitt: Die Summe aller AL-Taxpunkte eines Kalendermonats wird durch die Anzahl Arbeitstage geteilt. Als Arbeitstag gilt jeder Tag, an dem AL zulasten OKP abgerechnet wurde. Auch Samstag und Sonntag.
5
Grenze: 1'577 TP pro Arbeitstag. Rechnerisch entspricht das rund 12.4 Stunden ärztlicher Leistung pro Tag nach dem geltenden AL-Kostenmodell.
Ein Tag mit 2'000 AL-Taxpunkten ist also kein Problem, solange der Monat im Schnitt unter 1'577 bleibt. Entscheidend ist nicht der Spitzentag, sondern die Summe geteilt durch die Arbeitstage.
Was nicht zählt und wer betroffen ist
Drei Bereiche sind explizit ausgenommen: Zuschläge für Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis (Kapitel AA.30), ärztliche Berichte und Gutachten (Kapitel AA.25) sowie Fälle, die über eine Ambulante Pauschale laufen. Dazu kommt der IPL-Anteil jeder Position, der nie mitgezählt wird. Wer viel Notfallmedizin macht, viele Berichte schreibt oder überwiegend über Pauschalen abrechnet, ist damit deutlich weniger exponiert, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Die FMH hat die nationale Abrechnungsdatensammlung ausgewertet. Mehr als 93 Prozent der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte überschreiten die Grenze nicht. Die restlichen sieben Prozent sind nicht gleichmässig verteilt. Betroffen sind eher Fachrichtungen mit hoher Minutage pro Leistung und Praxen mit langen Präsenzzeiten.
Ein zweiter Faktor sind falsche Zuordnungen. Wenn mehrere Personen über eine GLN abrechnen, etwa in der Praxisassistenz, summieren sich ihre Leistungen auf eine Nummer. Das ergibt eine scheinbare Überschreitung, die keine ist. Ab Tarifversion 2027 braucht jede Person, die abrechenbare Leistungen erbringt, eine eigene GLN. Auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Die GLN wird bei Refdata beantragt.
« Wer die Grenze reisst, hat oft kein Mengenproblem, sondern ein Zuordnungsproblem. »
Was noch offen ist
Das Konzept regelt die Berechnung. Es regelt nicht, was bei einer Überschreitung passiert. Vier Punkte sind noch nicht entschieden:
Die Folge einer Überschreitung. Kürzung, Rückforderung, Prüfverfahren: nichts davon ist festgelegt.
Die Kontrolle. Vorgesehen ist die Prüfung durch die Versicherer im Rahmen der Rechnungskontrolle. Das Verfahren ist nicht ausgearbeitet.
Teilzeit und Sonderkonstellationen. Das Pensum fliesst nicht in die Rechnung ein, nur effektive Arbeitstage zählen. Wie unterschiedliche Modelle behandelt werden, verhandelt die FMH noch.
Der Bundesratsentscheid. Erwartet für das vierte Quartal 2026, mit Inkrafttreten der Tarifversion 2027 am 1. Januar 2027.
• Pracmedio ist bereit für 2027
AL-Auswertung pro GLN, direkt im System
Die FMH hat den Softwareanbietern im Juli 2026 die Spezifikationen für die AL-Auswertung zugestellt. Pracmedio zeigt Ihnen pro Ärztin und Arzt den laufenden Monatsschnitt der AL-Taxpunkte, mit den Ausnahmen AA.25, AA.30 und Pauschalen bereits abgezogen.
AL und IPL je Position getrennt ausgewiesen
Monatsdurchschnitt pro GLN in Echtzeit
Ausnahmen automatisch herausgerechnet
Warnung, wenn der Schnitt sich der Grenze nähert
GLN der ausführenden Person pro Leistung auf der Rechnung
Bereit für Tarifversion 2027 und Rechnungsformular 5.0
Ihre Checkliste
Fünf Fragen, mit denen Sie Ihre Situation einschätzen können:
Rechnet jede Person in Ihrer Praxis über die eigene GLN ab, oder laufen Leistungen über eine gemeinsame Nummer?
Kennen Sie Ihren aktuellen AL-Monatsschnitt? Praxisspiegel des Trustcenters oder Praxissoftware sollten ihn ausweisen können.
Wie hoch ist Ihr Anteil an Pauschalen, Notfallzuschlägen und Berichten? Das ist der Teil, der nicht zählt.
Haben Sie Tage mit sehr hoher Minutage? Diese treiben den Schnitt, nicht die Anzahl Patienten.
Weiss Ihr Softwareanbieter, ob die FMH-Spezifikation vom Juli 2026 umgesetzt ist?
Fazit
Die AL-Höchstgrenze ist ein politischer Eingriff, den die Tarifpartner in eine Formel gegossen haben. Die Formel ist berechenbar: nur AL, nur OKP, nur pro GLN, im Monatsschnitt, ohne Notfall, Berichte und Pauschalen. Für die meisten Praxen ändert sich nichts. Für die anderen ist der erste Schritt nicht weniger arbeiten, sondern sauber zuordnen und den eigenen Schnitt kennen.
Was bei einer Überschreitung folgt, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Wir führen diesen Artikel nach, sobald der Bundesrat entschieden hat. Die Grundlagen zum neuen Tarif finden Sie in unserem Beitrag TARDOC ab 2026, die Sonderregeln für die Anästhesie im Artikel zu Kapitel WA. Bei Fragen zur Abrechnung oder zur AL-Auswertung in Pracmedio erreichen Sie uns per Chat, E-Mail oder telefonisch.



